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Allgemeine Geschäftsbedingungen Merofix BV

    Allgemeiner Anwendungsbereich der Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Aktionen, Vorschläge, Angebote, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von Waren und/oder Dienstleistungen unseres Unternehmens an den Kunden und sind ein integraler Bestandteil davon. Jede Abweichung von diesen Bedingungen kann nur schriftlich im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen.
  2. Diese Bedingungen gelten als unwiderruflich akzeptiert, wenn der Kunde das Bestellformular, das Angebot oder den Vertrag akzeptiert.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden aus, auch wenn diese neueren Datums sind, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Der Kunde bestätigt, dass er das Angebot einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens 15 Tage vor der Unterzeichnung erhalten, gelesen und verstanden hat und ausreichend Zeit und Gelegenheit hatte, Änderungen oder Löschungen zu beantragen.
  5. Preisgestaltung und Überprüfung

  6. Unsere Angebote sind gültig bis zum angegebenen Datum. Jedes Angebot wird auf der Grundlage der Informationen erstellt, die uns der Kunde zum Zeitpunkt der Preisanfrage zur Verfügung gestellt hat. Wenn sich herausstellt, dass diese nicht korrekt sind, können wir das ursprüngliche Angebot an die tatsächliche Situation anpassen. Wir haben das Recht, die gesamte Ausführung auszusetzen, bis eine Einigung über diese Änderungen erzielt wurde.
  7. Unsere Preise, wie in unseren Angeboten angegeben, entweder als Stückpreise oder als Pauschalpreise, werden auf der Grundlage der Tarife, offiziellen Wechselkurse, Löhne und Sozialabgaben ermittelt, die am Tag der Erstellung des Angebots gültig sind. Sie sind in hohem Maße abhängig von Schwankungen der Rohstoff- und Transportpreise, Energiekosten usw. und können jederzeit ohne vorherige Zustimmung des Kunden von uns geändert werden, wenn die Marktpreise oder die Parameter für ihre Berechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bestellung der Materialien um mindestens 5 % gestiegen sind. In diesem Fall wird der Preis zum Tagessatz zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bestellung der Materialien bei unseren Lieferanten angepasst.
  8. Vom Sicherheitskoordinator auferlegte Bestimmungen sind, sofern nicht anders angegeben, nicht in unserem Angebot enthalten. Sofern in unseren Angeboten nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Ingenieurstudien niemals in unserem Auftrag enthalten. Der Kunde selbst ist dafür ausschließlich verantwortlich.
  9. Bei einer Erstbestellung kann sich der Verbraucher niemals auf seine angegebenen Rabatte berufen, diese sind daher niemals anwendbar.
  10. Lieferungen und Fristen

  11. Jede Lieferfrist, sofern angegeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, nur indikativ, es sei denn, es wurde zuvor schriftlich vereinbart, dass sie als wesentlich und verbindlich anzusehen ist. Wenn keine Frist festgelegt wurde, wird der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist ausgeführt. Unser Unternehmen verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, geeignete Mittel einzusetzen und die angegebene Frist so genau wie möglich einzuhalten.
  12. Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden, sofern dieser kein Verbraucher ist, die Bestellung zu stornieren oder Schadensersatz zu fordern und/oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. In jedem Fall wird jedes Ereignis, das ein unüberwindbares Hindernis darstellt oder uns zwingt, die Arbeit vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, als Fall höherer Gewalt angesehen, wie zum Beispiel (aber nicht beschränkt auf) Unfälle, Kriege und deren Folgen, schlechte Wetterbedingungen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Arbeitskräftemangel und Materialmangel, Störungen und Schwierigkeiten beim Transport usw., entweder bei uns oder bei unseren Lieferanten.
  13. Die vorübergehende Aussetzung der Lieferungen aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhersehbarer Umstände führt von Rechts wegen und ohne Entschädigung dazu, dass die ursprünglich vorgesehene Lieferfrist um einen Zeitraum verlängert wird, der der Aussetzungsfrist entspricht, der um die Zeit verlängert wird, die erforderlich ist, um die Produktion und Lieferung wieder aufzunehmen. Eine Vernichtung oder Beschädigung der gelieferten Ware durch Zufall, durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Kunden oder von Personen, für die er verantwortlich ist oder die er bei sich zulässt oder duldet, gehen niemals zu unseren Lasten.
  14. Wenn Lieferung frei Baustelle oder frei Lager vereinbart wurde, sind wir, unsere Subunternehmer oder Beauftragten nur verpflichtet, an diesem Ort zu liefern, sofern dieser normal erreichbar ist. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Entladung vor Ort neben dem Transportmittel, und die Ware bleibt ab diesem Zeitpunkt auf Risiko und Kosten des Kunden.
  15. Haftung für Schäden

  16. Die Produktion erfolgt nach den Regeln der guten Handwerkskunst.
  17. Nicht als Konformitätsmangel, sichtbarer oder versteckter Mangel gelten: geringfügige Abweichungen in Farbe oder Textur, soweit diese aus technischer Sicht nicht verhindert werden können oder allgemein akzeptiert werden oder den verwendeten Materialien eigen sind.
  18. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass, wenn unsere Haftung dennoch in Frage gestellt werden würde, und die Wiederherstellung in natura nicht möglich ist, wir nur für unmittelbare Schäden haften und wir in keinem Fall für zufällige oder mittelbare Schäden haftbar gemacht werden können, die nicht direkt und unmittelbar durch einen - nachgewiesenen - Fehler unseres Unternehmens verursacht wurden, wie (nicht erschöpfend) Einkommensverlust, Datenverlust, Schadensersatzansprüche Dritter, Kommunikationskosten, ...
  19. Unsere Haftung beschränkt sich immer auf eine Preisminderung oder gegebenenfalls und höchstens auf einen Erlass der ausstehenden Zahlung, wobei die Parteien diese Entschädigung schließlich als endgültige Abrechnung akzeptieren. Jede Preissenkung wird auf der Grundlage der Schwere der hinreichend nachgewiesenen Fehler bestimmt.
  20. Kündigung

  21. Eine Stornierung einer Bestellung ist möglich, wobei der Kunde verpflichtet ist, die bereits entstandenen Kosten und Verbindlichkeiten, die bereits ausgeführten Arbeiten sowie die bereits gelieferten Materialien sowie Zubehör vollständig zu bezahlen, zuzüglich einer Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer, und zwar für den weiteren Verlust. Maßarbeit kann nicht storniert werden.
  22. Wenn wir selbst den Vertrag kündigen oder annullieren oder wenn der Vertrag durch unser Verschulden gekündigt wird, hat der Kunde, sofern er ein Verbraucher ist, das Recht, von uns eine gleiche Entschädigung zu verlangen.
  23. Wenn sich während der Produktion herausstellt, dass die Ausführung des Auftrags technisch oder betrieblich nicht durchführbar ist, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag zu kündigen. Wenn wir uns entscheiden, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zu beenden, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Für solche Kündigungen zahlt unser Unternehmen keine Entschädigung an den Kunden.
  24. Wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, für insolvent erklärt wurde oder eine gerichtliche Umstrukturierung beantragt hat, sich in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit befindet (negatives Eigenkapital, Pfändung seiner Waren, gerichtliche Vollstreckung gegen den Kunden, ...), behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig ohne Inverzugsetzung zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird, und dies unbeschadet des Rechts auf Entschädigung an unser Unternehmen.
  25. Annahme der Lieferung - Produktion

  26. Die Herstellung und Lieferung von Waren oder die Lieferung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Bedingungen.
  27. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und zu testen.
  28. Etwaige Mängel oder Abweichungen in der Produktion müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt schriftlich an unser Unternehmen gemeldet werden. Andernfalls wird die Produktion als vertragsgemäß angenommen angesehen. Wenn unsere Untersuchung ergibt, dass die Produkte den im Angebot festgelegten geltenden Normen und Spezifikationen entsprechen, werden alle uns entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  29. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über, sofern nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart wurde.
  30. Garantie und Gewährleistung

  31. Aufgrund unserer Lieferungen beschränkt sich unsere Garantie auf diejenige Garantie, die wir wiederum von unseren Lieferanten erhalten können. Die Waren dürfen jedoch nicht verarbeitet, falsch montiert oder behandelt worden sein. In jedem Fall beschränkt sich die Garantie auf den Ersatz der defekten Teile. Die Transportkosten und Arbeitsstunden gehen zu Lasten des Kunden. Aus keinem Grund kann von uns eine Rückerstattung, Auszahlung oder Entschädigung verlangt werden.
  32. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, haftet unser Unternehmen gegenüber dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit, die bei der Lieferung der Waren besteht, und/oder für geringfügige versteckte Mängel, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab der vorgenannten Lieferung und/oder Platzierung auftreten, sofern der Verbraucher uns innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag, an dem der Verbraucher den Mangel festgestellt hat, benachrichtigt. Der Rechtsanspruch des Verbrauchers verjährt nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem er die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, ohne dass diese Frist vor Ablauf der Zweijahresfrist ablaufen darf.
  33. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 und 1649 bleibt unberührt.
  34. Reklamationen

  35. Um gültig zu sein, muss jede Reklamation per Einschreiben an den Sitz unseres Unternehmens innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen ab dem Datum der Ausführung der Arbeiten oder des Versands der Rechnung, des Vermerks oder der Kostenaufstellung erfolgen. Das Rechnungsdatum wird unwiderlegbar als das Datum der Absendung der Rechnung angenommen. Die Zahlung der Rechnung ohne Widerspruch innerhalb der festgelegten Frist liefert immer und ohne Ausnahme einen ausreichenden Beweis für die erbrachten Leistungen. Der Nachweis der Rechnungsstellung wird durch unser Ausgangsrechnungsbuch oder die Aufnahme in die Umsatzsteuererklärung erbracht.
  36. Eigentumsvorbehalt

  37. Alle Waren, Materialien und Zubehör sowie die ausgeführten Arbeiten bleiben - auch nach dem Einbau - Eigentum unseres Unternehmens bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen in Hauptsumme und Nebenforderungen. Dies gilt auch, wenn unsere Arbeiten, Lieferungen, Waren oder Materialien nur einen Teil (Nebenbestandteil) eines größeren Ganzen (Hauptbestandteil) bilden, dessen Eigentum oder Teile davon nicht zu unserem Unternehmen gehören würden. Das Risiko geht jedoch in dem Moment über, in dem die Waren unser Lager verlassen. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt für Schäden und die Veräußerung dieser Waren verantwortlich.
  38. Das Eigentumsrecht erstreckt sich auf alle Forderungen, die an die Stelle der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten. Wenn der Kunde die Ware vor dem Eigentumsübergang belastet oder veräußert, akzeptiert er, dass der Eigentumsvorbehalt folglich auf die Forderung zur Zahlung des Preises übergeht und die Erlöse aus der Veräußerung ausschließlich unserem Unternehmen zustehen.
  39. Pfandrecht an Forderungen. Mit Vertragsabschluss verpfändet der Kunde alle seine gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen und Guthaben gegenüber Dritten, gleich aus welchem Grund, zugunsten unseres Unternehmens als Sicherheit für alle seine Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag bzw. den Verträgen mit unserem Unternehmen ergeben.
  40. Die Parteien erklären sich mit dem sog. Netting-Prinzip (Verpflichtungszusammenfassung und –verrechnung) gemäß Art. 14 und 15 des Gesetzes über Finanzsicherheiten in Kapitel VIII und Kapitel IX im Falle eines Insolvenzverfahrens, einer Pfändung oder einer anderen Form von Konkurs einverstanden.
  41. Geistiges Eigentum

  42. Alle von unserem Unternehmen zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Angebote, Schätzungen, Diagramme, Entwürfe, technischen Daten und/oder Veröffentlichungen bleiben unser ausschließliches Eigentum. Sie dürfen weder ganz noch teilweise kopiert, Dritten gezeigt oder zur Verfügung gestellt werden, noch für die Herstellung der Produkte oder die Ausführung der Arbeiten, auf die sie sich beziehen. Diese Dokumente müssen uns auf einfache Anfrage und kostenlos in gutem Zustand zurückgegeben werden.
  43. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass unser Unternehmen Fotos und anderes Bildmaterial (gezielt und nicht gezielt) von unseren Arbeiten und Kreationen macht, um sie in kommerziellen Aktionen, Werbeaktionen und Publikationen zu verwenden. Unser Unternehmen verpflichtet sich, keine Identitätsdaten, die auf dem Bildmaterial zu sehen sind, an Dritte weiterzugeben. Unser Unternehmen behält sich das Urheberrecht an seinem Design und das vollständige künstlerische Eigentum an seinen Plänen, Skizzen, Studien und (Vor-)Entwürfen vor, mit dem ausschließlichen Recht, diese auf irgendeine Weise zu reproduzieren.
  44. Zahlungsmodalitäten

  45. Alle unsere Bestellungen und Lieferungen sind in bar an unserem Firmensitz zu bezahlen.
  46. Wir behalten uns das Recht vor, vor Annahme der Bestellung eine von uns zu bestimmende Anzahlung auf die auszuführenden Lieferungen zu verlangen und/oder eine andere Art von Garantie vor Beginn der Arbeiten oder während der Arbeiten zu verlangen. Bei einer Erstbestellung muss der Verbraucher den Gesamtpreis im Voraus bezahlen.
  47. Verspätete Zahlung, Kosten und Haftung

  48. Auf jede Schuld, die am Fälligkeitstag nicht bezahlt ist, wird - wenn der Kunde ein Unternehmen ist, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung oder sonstige Formalität, ein Zins in Höhe des Referenzzinssatzes zuzüglich 8 Prozentpunkte gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzügen in Handelsgeschäften berechnet auf den noch zu zahlenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum, sowie eine pauschale Entschädigung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 125,00 EUR.
  49. Auf jede Schuld, die am Fälligkeitstag unbezahlt bleibt, wird - wenn der Kunde ein Verbraucher ist - nach vorheriger Inverzugsetzung ein Zins zum Referenzzinssatz zuzüglich 8 Prozentpunkte gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzügen in Handelsgeschäften berechnet auf den noch zu zahlenden Betrag, ab der ersten Zahlungserinnerung, sowie eine pauschale Entschädigung wie folgt:

    • 20,00 EUR, wenn der geschuldete Betrag kleiner oder gleich 150,00 EUR ist;
    • 30,00 EUR zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche zwischen 150,01 und 500,00 EUR, wenn der geschuldete Saldo zwischen 150,01 und 500,00 EUR liegt;
    • 65,00 EUR zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf die Tranche über 500,00 EUR mit einem Höchstbetrag von 2.000,00 EUR, wenn der geschuldete Betrag höher als 500,00 EUR ist.

    Wenn unser Unternehmen die Ausführungsfrist überschreitet, hat der Kunde, sofern er ein Verbraucher ist, das Recht, von uns eine gleiche Entschädigung zu verlangen.
  50. Wenn der Kunde eine Rechnung in Höhe des Hauptbetrags und der Schadensersatzklausel und Zinsen nicht innerhalb der vorgenannten Frist bezahlt, ist der volle Betrag sofort und ohne weitere Inverzugsetzung fällig, auch wenn noch nicht alle Beträge oder Rechnungen fällig sind.
  51. Jeder Zahlungsverzug berechtigt uns, nach Inverzugsetzung die noch auszuführenden Lieferungen und Arbeiten auszusetzen oder zu vernichten und neue Bestellungen abzulehnen.Nach Erhalt einer zweiten Mahnung wird Ihr Konto gesperrt und unser Unternehmen kann keine Bestellungen mehr annehmen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
  52. Nichtigkeit

  53. Die Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Klauseln des Vertrags hat nicht die Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit des übrigen Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die nichtigen oder nicht durchsetzbaren Klauseln durch eine rechtsgültige Klausel bzw. Klauseln zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der Parteien und dem Geist der Vereinbarung entsprechen oder so nah wie möglich daran anknüpfen.
  54. Verarbeitung personenbezogener Daten

  55. Wir erheben und verarbeiten die Identitäts- und Kontaktdaten, die wir vom Kunden erhalten und die sich auf den Kunden selbst, seine Mitarbeiter, Angestellten, Beauftragten und andere nützliche Kontaktpersonen beziehen, die für den Abschluss des Vertrags/die Ausführung der Arbeiten erforderlich und darauf beschränkt sind. Die Zwecke dieser Verarbeitung sind die Erfüllung dieses Vertrags, das Kundenmanagement, die Buchhaltung und Direktmarketingaktivitäten wie das Versenden von Werbe- oder Handelsinformationen. Unser Unternehmen verarbeitet keine Daten, die Ihre Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheits- oder Lebensdaten oder sexuelle Orientierung, genetische Daten oder biometrische Daten offenbaren.
  56. Die Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung des Vertrags, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen (wie z. B. die sog. 30bis-Erklärung der Arbeiten) und/oder das berechtigte Interesse unseres Unternehmens. Für Zwecke des Direktmarketings per E-Mail (z. B. Newsletter oder Einladungen zu Veranstaltungen) erteilt der Kunde unserem Unternehmen zudem seine ausdrückliche und freiwillige Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten. Er hat jederzeit das Recht, sich über den in unseren kommerziellen E-Mails (Newslettern) angegebenen Link abzumelden. Die E-Mail-Richtlinie finden Sie auch auf unserer Website.
  57. Die Daten werden von MEROFIX BV, mit Sitz in Industrieweg-Noord 1177, 3660 OPGLABBEEK und bekannt unter der Unternehmensnummer 0431.803.220, E-Mail: boekhouding@merofix.be (der Verantwortliche) verarbeitet. Die vorgenannten Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nur an Auftragsverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, soweit dies im Rahmen der vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Die Daten werden niemals außerhalb der Europäischen Union verwendet. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der personenbezogenen Daten, die er unserem Unternehmen zur Verfügung stellt, verantwortlich und verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf die Personen, deren personenbezogene Daten er unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, sowie in Bezug auf alle möglichen personenbezogenen Daten, die er von unserem Unternehmen, unserem Personal, unseren Mitarbeitern und Beschäftigten erhält, strikt einzuhalten.
  58. Der Kunde bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausreichend informiert wurde. Für weitere Erläuterungen verweist unser Unternehmen ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung, die dieser Vereinbarung als Anhang beigefügt ist und auf unserer Website zu finden ist. Der Kunde bestätigt, dass er diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und deren Inhalt akzeptiert hat.
  59. Die persönlichen Logins und Passwörter der Kunden sind verschlüsselt und für die Mitarbeiter unseres Unternehmens nicht sichtbar. Die Mitarbeiter unseres Unternehmens haben daher keinen Zugriff auf Warenkörbe oder Bestellungen von Kunden und können keine Änderungen daran vornehmen. Die Mitarbeiter unseres Unternehmens haben über ein persönliches Login und Passwort nur Zugriff auf die notwendigen Daten des Kunden, nämlich: Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Bestelldetails, Firmenname und ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Zahlungs- und Rechnungshistorie. Diese Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
  60. Ausdrückliche Schiedsklausel

  61. Alle Streitigkeiten werden durch das Schiedsgericht, das vom Institut für Schiedsgerichtswesen (www.euro-arbitration.org) ernannt wurde, gemäß den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit SDR (Standard Dispute Rules) beigelegt. Diese Bestimmung ersetzt alle entgegenstehenden Gerichtsstandsklauseln. Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht.

Kontaktieren Sie uns

  • Mail icon info@merofix.be
  • Phone icon +32 (0)89 85 69 28
  • Location icon Industrieweg Noord 1177
    B-3660 Oudsbergen

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